Die neue Gebühren für alle konsularischen Dienstleistungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ab dem 1. Januar 2010 werden neue Gebühren für alle konsularischen Dienstleistungen einschließlich der Visaausstellung eingeführt. Bevor Sie sich an die Botschaft wenden, machen Sie sich bitte mit den konsularischen Informationen vertraut, die unter den entsprechenden Links auf der Homepage der Botschaft abzurufen sind.
ÖFFNUNGSZEITEN
Parteienverkehr:
DIENSTAG, DONNERSTAG, FREITAG - von 9.00 bis 12.00 Uhr
Telefonauskunft:
MONTAG, MITTWOCH - von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr;
DIENSTAG, DONNERSTAG, FREITAG - von 14.00 bis 17.00 Uhr
Adresse: Huttelbergstrasse 6, A-1140 Wien
Tel.: + 43 (...
Fax + 43 (1) 419 96 30 30
Mob.: + 43 ... (Notruftelefon, Konsul)
Einreisebestimmungen für die Republik Belarus
Für die Einreise in die Republik Belarus, den Aufenthalt in der Republik Belarus sowie für Transitreisen durch das Territorium von Belarus ist ein gültiges Visum und eine Migrationskarte erforderlich.
An den Grenzübergangsstellen werden keine Visa ausgestellt. Falls eine dringende Einreise notwendig ist, besteht die Möglichkeit für Fluggäste, ein Visum direkt am internationalen Flughafen „Minsk-2“ (Visastelle) zu beantragen.
Im Normalfall erfolgt die Beantragung eines Visums durch eine Vorsprache des Antragstellers bzw. seines Vertreters in der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Belarus in Wien. Es besteht auch die Möglichkeit das Visum per Postweg zu beantragen.
Dafür sind folgende Unterlagen nötig:
1) ein gültiger Reisepass (Original, keine Kopie). Der Reisepass soll mindestens 3 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine leere Seite enthalten;
2) ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular mit dem aufgeklebten/angeheftetem Lichtbild;
3) eine gültige Einladung (bei Beantragung eines Transitvisums ist eine Kopie des Visums für das Zielland beizulegen);
4) ein von der Bank bestätigter Einzahlungsbeleg über entrichtete Visagebühr,
BANKVERBINDUNG
Botschaft der Republik Belarus
in der Republik Österreich
Bank Austria Creditanstalt
Konto: 00697331106
BLZ: 12000
Zusätzlich für das Ausland
IBAN: AT34 1200 0006 9733 1106
BIC (SWIFT): BKAUATWW
Wichtiger Hinweis:
Die Ausstellung des Visums erfolgt erst nach der Bestätigung der Bank über die Anrechnung des Betrags auf das Konto der Botschaft der Republik Belarus. Bargeld wird bei der Beantragung der Visa per Post nicht angenommen.
In dieser Hinsicht wird empfohlen, Visaanträge rechtzeitig vorzulegen bzw.per Post zustellen zu lassen. Für die Leistungen der Post wird keine Haftung übernommen.
5) bei Beantragung per Post - ein frankierter Rückumschlag mit Anschrift des Antragsstellers.
Ein kurzfristiges Geschäfts- oder Besuchervisum (bis 3 Monate) mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen kann ohne Vorlage einer Einladung erteilt werden. Das Visum kann ausgestellt werden, nachdem der Antragsteller das Visumantragsformular ausgefüllt und darin genauen Reisezweck, vollständige Bezeichnung (Name) und Anschrift der einladenden belarussischen juristischen (natürlichen) Person sowie vorgesehene Wohnadresse in Belarus angegeben hat.
Die obengenannten Unterlagen werden nur komplett angenommen!
Sollte eine Privatreise über 30 Tage dauern, so ist eine von der einladenden Privatperson in Belarus ausgestellte und durch die jeweilige Paß- und Visabehörde des belarussischen Innenministerium bestätigte Einladung im Original vorzulegen.
Bei Dienst- und Geschäftsreisen mit einer Dauer von über 30 Tagen ist die Einladung einer belarussischen juristischen Person erforderlich. Dabei soll der geschäftliche, dienstliche, wissenschaftliche oder sonstige Charakter der Reise bestätigt und Name, Vorname, Geburtsdatum, Reisepassnummer, Aufenthaltsdauer mit den Daten der Ein- und Ausreise sowie Zweck der Reise angegeben werden.
Touristenreisen werden durch Reisebüros erledigt. Gemäß der bestehenden Verordnung werden Visa für die Einreise in die Republik Belarus mit touristischem Zweck ab 04.04.2008 auf Grund folgender Dokumente ausgestellt:
- Antrag eines belarussischen Reiseveranstalters, ausgestellt auf dem Kopfbogen mit der Angabe der vollen Bezeichnung des Unternehmens, dessen Anschrift und Telefonnummer mit dem Dienststempel versiegelt in Form laut Anlage;
- Anfrage einer Kuranstalt, ausgestellt auf dem Kopfbogen mit der Angabe der vollen Bezeichnung des Unternehmens, dessen Anschrift und Telefonnummer, des Aufenthaltszwecks und der Aufenthaltsdauer des Ausländers, der Aufstellung der Dienstleistungen, der Bestätigung der Urlaubsscheckbuchung und der vollen oder teilweisen Vorzahlung, sowie der Verpflichtung der Kuranstalt zur Einhaltung der Aufenthaltsregeln des Ausländers in der Republik Belarus mit dem Dienststempel versiegelt;
- Anfrage eines Bürgers der Republik Belarus samt Kopien von Dokumenten, die sein Recht auf Gewährung der Dienstleistungen im Bereich Agrartourismus nachweisen.
Für Beantragung eines Transitvisums ist der Reisepass mit eingetragenem Visum des Ziel- oder Weiterreiselandes einzureichen. Mit dem Transitvisum darf man das Territorium der Republik Belarus innerhalb von 48 Stunden in einer Richtung durchreisen.
Ein Dauervisum (mehrfaches langfristiges Visum)wird für einen Zeitraum von einem Jahr ausgestellt und gilt für unbegrenzte Zahl der Reisen nach Belarus. Dabei darf die gesamte Aufenthaltsdauer 90 Tage nicht überschreiten. Dauervisum für Geschäftsreisende wird von der Botschaft der Republik Belarus bei Vorlage folgender Unterlagen ausgestellt:
• Antrag der belarussischen juristischen Person (spezielles Formular ist in der Botschaft auf Anfrage erhältlich
• Auszug aus dem Einheitlichen Staatsregister der juristischen Personen und Einzelunternehmer der Republik Belarus über die belarussische juristische Person;
• Kopie des Vertrages über die Zusammenarbeit zwischen der belarussischen juristischen Person und dem Ausländer oder dem ausländischen Unternehmen, in dem er tätig ist, womit die Geschäftskontakte bestätigt werden, versiegelt mit dem Stempel der belarussischen juristischen Person;
• ein Dokument, dass die Tätigkeit des Ausländers in der Organisation nachweist, die den Kooperationsvertrag mit der belarussischen juristischen Person abgeschlossen hat (auf dem Kopfbogen der ausländischen Organisation, unterschrieben vom deren Leiter);
• bei Bedarf nach Beschluss des Leiters der Konsularabteilung auch andere Unterlagen, die die Angaben im Antrag sowie die Geschäftskontakte nachweisen.
Ein Gruppenvisum wird bei Reisen der Gruppen von mehr als 5 Personen beantragt. Dabei sind Reisepässe (im Original), ausgefüllte Visumantragsformulare mit Lichtbildern und eine Sammelliste in zweifacher Ausfertigung mit folgenden Angaben vorzulegen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Reisepassnummer.
Gemäss dem Artikel 36 Kapitel 4 des Gesetzes der Republik Belarus „Über die rechtliche Lage der ausländischen Staatsbürger und Staatenlosen in der Republik Belarus“ vom 03.06.1993, soll sich ein ausländischer Staatsbürger innerhalb von drei Tagen (außer Feier- und Festtagen) nach seinem Eintreffen in der Republik Belarus bei der Anmeldebehörde seines tatsächlichen Aufenthaltsortes registrieren lassen, falls das Gesetz nichts anderes vorsieht. Die Anmeldebehörden in der Republik Belarus sind das zuständige Referat des Innenministeriums, lokale Innenbehörden sowie die Administration des jeweiligen Hotels. Während des Aufenthaltes dürfen ausländische Staatsbürger nur dort untergebracht werden, wo sie angemeldet sind.
Die gesamte Aufenthaltsdauer einer ausländischen Person in der Republik Belarus auf Grund eines Visums darf innerhalb eines Jahres unabhängig von der Visumsart 90 Tage nicht überschreiten. Soll der Aufenthalt in Belarus über 90 Tage dauern, so ist eine Aufenthaltsgenehmigung bei der entsprechenden lokalen Innenbehörde (Meldeamt) rechtzeitig (etwa 20 Tage vor Visaablauf) zu beantragen.
Visagebühren (pro Person) in Euro (Konsulatsgebühr)
Wenn Sie bei uns eine Reise (oder Hotel) buchen besorgen wir das Visum fuer Sie gegen eine Gebühr von 25,- pro Pass (Besorgung)
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einmaliges Visum
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zweifaches Visum
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Normal
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Express
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Normal
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Express
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Transitvisum (Typ B)
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20 (in einer Richtung)
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40 (in einer Richtung)
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30 (hin und zurück)
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60 (hin und zurück)
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Gruppentransitvisum(Typ B)
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10 (in einer Richtung)
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20 (in einer Richtung)
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15 (hin und zurück)
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30 (hin und zurück)
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Mehrfaches transitvisum (Typ B)
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40
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80
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Kurzaufenthaltvisum –bis 90 Tage – (Typ C)
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60
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120
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90
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180
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Gruppenvisum(Typ C)
(pro Person)
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10
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20
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15
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30
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Mehrfaches Aufenthaltvisum
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mehrfaches kurzfristiges Visum(Typ C)
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mehrfaches langfristiges Visum (Typ D)
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120
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240
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150
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300
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Das Visum für Kinder unter 16 wird kostenlos ausgestellt.