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[Visagebuehren und Visabesorgung]

 
Zur Visabesorgung werden benötigt: 
- Reisepass – Original (Gültigkeit mindestens 6 Monate bis nach Beendigung der Reise)
- ein Foto (nach EU-Passfoto Norm)
- ein ausgefüllter Visaantrag
- Einladung
- Versicherungsnachweis für Auslandsreisen (Versicherungsschutz muss mind. den Reisezeitraum laut Einladung abdecken)
- Nicht-Österreichische Staatsbürger benötigen zusätzlich einen aktuellen Meldenachweis (nicht älter als 3 Monate), aus welchem hervorgeht, dass der Antragssteller mindestens seit 3 Monaten in Österreich seinen gemeldeteten Wohnsitz hat.
- Amerikanische, Britishe und Georgische  Staatsbürger benötigen ein zusätzliches Formular (siehe Formulare download) sowie ein weiteres Passfoto.
 


Formulare
PDF    

Kosten Visum
für Österreichische und EU-Staatsbürger: 45,-  
Express-Bearbeitung nur in wenigen Ausnahmefällen möglich: 80,-

Unsere Einreichzeiten sind Dienstag und Donnerstag.
Bearbeitung: 10-12 Tage Bearbeitungszeit nach Einreichung


Zur zeitgerechten Bearbeitung bitten wir um Übermittlung der Dokumente spätestens zu Mittag am Tag vor unseren Konsulatstagen.
Nach Ausstellung des Visum sind die Pässe ab 14 Uhr bei uns fertig.


Einreise
  • Visumspflicht: Ja, für Gewöhnliche Reisepässe sowie Dienstpässe. Diplomatenpässe sind bis zu einem Aufenthalt von 90 Tagen pro Halbjahr von der Visumpflicht befreit.
  • Visum erhältlich: Botschaft der Russischen Föderation
  • Reisedokumente: Reisepass
  • Passgültigkeit: Der Reisepass muss mindestens 6 Monate über den Ablauf des Visums gültig sein
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert - für die genaue Gültigkeitsdauer wenden Sie sich bitte an die Botschaft der Russischen Föderation 
  • Miteintragung v. Kindern: Die Miteintragung wird - dies ist jedoch abhängig vom Visum - bis zum 14. Lebensjahr des Kindes akzeptiert.
  • Sonstiges:
  • Hinweise für PKW-Reisende - Auf dem Gebiet der Russischen Föderation ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht. Im Regelfall werden nur Polizzen anerkannt, die bei Russischen Versicherungsunternehmen abgeschlossen wurden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss spätestens am Grenzübergang zur Russischen Föderation für die gesamte Dauer des Aufenthaltes abgeschlossen werden. Im Fall eines nicht selbst verschuldeten Unfalls ist nicht immer mit einer vollständigen Schadenersatzleistung des Unfallgegners zu rechnen, da die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung relativ niedrig sind. Bei Pkw-Reisen in die Russische Föderation wird daher bis auf Weiteres der Abschluss einer Vollkaskoversicherung empfohlen.
  • Bei der Einreise ist ein zweiteiliges Migrationsformular auszufüllen, ein Teil wird von den Grenzkontrollorganen (nicht Zollbehörden) bei der Einreise, der andere Teil von den Grenzkontrollorganen anlässlich der Ausreise einbehalten.
  • Sollte in Ihrem Reisepass jede Seite beschrieben sein und ist ein Langzeitvisum für Russland in diesem enthalten so gibt es die Möglichkeit der Übertragung des Langzeitvisums für Russland - es ist somit nicht notwendig ein neues Visum für Russland zu beantragen.
  • Für die Übertragung eines Langzeitvisums für Russland (ausgestellt von der Russischen Botschaft Wien) in einen neuen Reisepass wird folgendes benötigt:1. ein neu ausgefüllter Visa - Antrag für Russland und 2. ein neues Passfoto. Die Übertragung des Langzeitvisums für Russland wird an der Russischen Botschaft Wien vorgenommen. Die Kosten für die Übertragung betragen EUR 35,-
  • Das seit 01.06.2007 gültige EU – Russland - Visaerleichterungsabkommen sieht für bestimmte Personengruppen (enge Verwandte, Geschäftsleute, Angehörige offizieller Delegationen, Schüler, Studenten und mitreisendes Lehrpersonal, Teilnehmer an wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Veranstaltungen, Journalisten, Personen, die Soldatengräber oder zivile Gräber besuchen, Fahrer, die Fracht oder Fahrgäste auf internationalen Strecken befördern sowie Angehörige des Zugbegleitpersonals in internationalen Zügen, die in Mitgliedstaaten fahren, Teilnehmer an Austauschprogrammen von Partnerstädten) die Möglichkeit gewisser Reiseerleichterungen vor. Reisende dieser Personengruppen sollten sich bei der Visumbeantragung auf das Abkommen berufen und die für sie geltenden speziellen Bestimmungen erfragen. Hinweise.
  • Seit dem 17.10.2007 gelten außerdem für Aufenthalte nicht-touristischer Art neue Bestimmungen im russischen Visumsrecht. Demnach ist, ähnlich wie in den Schengenstaaten, eine Einreise mit einem Geschäfts- oder einem humanitären Visum nur noch für 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen möglich. Ein längerer Aufenthalt erfordert die Beantragung eines russischen Arbeitsvisums.
Ausreise
Bei der Ein- und Ausreise nach und von Russland kann es an den Grenzübergängen bedingt durch lange Wartezeiten, zusätzliches Ausfüllen von Formularen, Mitnahme des gesamten persönlichen Reisegepäcks beim Verlassen des Beförderungsmittels vor einer Kontrolle des Laderaums, etc., für Reisegruppen zu erheblichen Verzögerungen bei der Weiterreise kommen. Vor allem bei Busreisen ist zu beachten, dass derartige „Grenzprozeduren“ eventuell eine gesundheitliche Belastung für ältere Reiseteilnehmer darstellen können.
Es ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich, ohne gültiges Visum aus der Russischen Föderation auszureisen (z.B. bei Verlust des Reisepasses). Bei Passverlust muss bei der Österreichischen Botschaft ein Notpass beantragt werden. Mit diesem und der Anzeigebestätigung von der zuständigen Polizeidienststelle (Miliz) ist, innerhalb der Gültigkeit des Visums, die Ausreise möglich. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, muss beim „Föderalen Migrations Service (FMS)“ ein Ausreisevisum beantragt werden. In diesem Fall ist im Regelfall erforderlich, dass die einladende Firma, Organisation oder  Person eingebunden wird.  Visaverlängerungen sind im Regelfall nicht möglich. Lediglich bei  Vorliegen bestimmter Gründe (z.B.  Erkrankung) kann gemäß dem Visaabkommen eine Verlängerung beantragt werden. Dazu ist die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung erforderlich. Die Abwicklung sollte über das Reisebüro bzw. die einladende Organisation erfolgen.
Migrationskarte / Registrierung
AusländerInnen müssen sich mittels einer vor der Einreise auszufüllenden Migrationskarte bei der Einreise registrieren lassen.  Die Karte wird bei der Einreisepasskontrolle abgestempelt und verbleibt im Pass des Reisenden. Die Migrationskarte muss beim Verlassen des Landes wieder abgegeben werden.
Die Anmeldung/Registrierung  innerhalb von drei Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde (FMS) über den „Einlader“ (z.B. den russischen Partner des österreichischen Reisebüros) ist Pflicht.  Hierfür wird die zuvor bei der Einreise ausgefüllte und abgestempelte Migrationskarte benötigt.
Es gibt auch die Möglichkeit zur Registrierung per Post (nur ausgewählte Filialen). Dabei muss dem zweifach auszufüllenden An-/Abmeldeformular zusätzlich eine Kopie der abgestempelten Migrationskarte, eine Kopie der Datenseite des Passes, eine Kopie des Visums und eine Kopie der Passseite mit dem Einreisestempel beigefügt werden. Der untere Abschnitt des Formulars verbleibt als  Registrierungsnachweis beim Einlader. Dieser ist vor der Aus-oder  Weiterreise ebenfalls bei der Post abzugeben. Postgebühren sind vom Antragsteller zu bezahlen, dieser trägt auch das Risiko, dass keine oder eine verspätete Zustellung an die russischen Behörden erfolgt. In Beherbergungsbetrieben wird die Registrierung von diesen abgewickelt. Dem Gast sollten dadurch keine Extrakosten entstehen.
Bei mehrtägiger Abwesenheit von dem im Sichtvermerksantrag angegebenen Aufenthaltsort (z.B. Ausflug), muss eine Abmeldung bei der Registrierungsstelle durchgeführt werden. Beträgt der Aufenthalt an einem anderen Ort mehr als drei Tage muss wieder das An-und Abmeldeprozedere durchlaufen werden. Bei Nichtan/abmeldung können Strafen bis zu 5.000 Rubel gegen die einladende Organisation/Person verhängt werden. Bei der Ein- und Ausreise nach und von Russland kann es an den Grenzübergängen bedingt durch lange Wartezeiten, zusätzliches Ausfüllen von Formularen, Mitnahme des gesamten persönlichen Reisegepäcks beim Verlassen des Beförderungsmittels vor einer Kontrolle des Laderaums, etc., für Reisegruppen zu erheblichen Verzögerungen bei der Weiterreise kommen. Vor allem bei Busreisen ist zu beachten, dass derartige „Grenzprozeduren“ eventuell eine gesundheitliche Belastung für ältere Reiseteilnehmer darstellen können.
Laut Mitteilung des Außenministeriums der Russischen Föderation benötigen Reisende in die Nordkaukasusregionen der Russischen Föderation (Tschetschenien, Dagestan, Nordossetien und Inguschetien) eine schriftliche Bestätigung über die Sicherheitsgewährleistung seitens der Innenministerien der genannten Teilrepubliken. Auch für andere Gebiete können seitens der russischen Behörden Reisebeschränkungen verhängt werden. Bei geplanten Reisen in Gebiete außerhalb der herkömmlichen Touristengebiete wird daher empfohlen, sich vor Reiseantritt bezüglich Auskunft über Reisebeschränkungen an die Österreichische Botschaft Moskau (Adresse siehe unten) zu wenden.
Laut Informationen des Innenministeriums der Russischen Föderation wurde die Liste der Territorien, die für Ausländer gesperrt sind, folgendermaßen ergänzt: „Die Republik Nordossetien – Alanien (außer dem Flughafen Wladilawkas (Beslan), Städte Wladikawkas, Beslan, Alagir, Ardon). Es ist erlaubt, auf den Autobahnen Nasran - Beslan – Naltschik (Autobahn M-29), Werchnij Lars „Oberlars“ – Wladikawkas (Autobahn A- 301), Nischnij Aramag „Niedersaramag“ – Alagir (Autobahn P – 297), Alagir – Ardon – Autobahn M – 29 (Autobahn P – 298), auf den Autobahnen, die die Stadt Wladikawkas mit der Autobahn M – 29 verbinden, auf der Autobahn, die den Flughafen Wladilawkas (Beslan) mit der Autobahn M – 29 verbindet, sowie auf den Eisenbahnen Nasran – Beslan – Murtasowo, Wladikawkas – Beslan, Alagir – Elchotowo und Gudermes – Mosdok – Prochladnaja zu fahren.“ Die zuständige Stelle, durch die die Registrierung erfolgen muss (z.B. Hotel oder die zuständige Innenbehörde, z.B. FMS), erteilt Auskunft über die aktuellen örtlichen Sperrgebiete.
In Not geratenen Österreichern kann, solange sie sich in Gebieten aufhalten, für die eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, wenn überhaupt, nur in sehr eingeschränktem Umfang konsularische Hilfestellung geleistet werden.

[Visaeinladung]

Je nach Einladung gibt es verschiedene Visa-Typen:
1) Diplomatenvisum
2) Visum für Dienstpaesse
3) Business Einladung (--> siehe Details)
4) Touristische Einladung (--> siehe Details)
5) Privat Einladung
6) Arbeits-Einladung
7) Kulturelle Einladung



Details:


3) Business-Einladung

3a) Business Einladung in Briefform

Reisende mit Geschäftspartner in Russland können mit einer Original-Brief-Einladung ein Visum ein 1-Monatsvisum mit einer Einreise beantragen. Nachdem dieses Visum genutzt worden ist, ist der Antrag auf ein Visum mit mehrfacher Einreise mit Gültigkeit von maximal einem Jahr mit einer weiteren Einladung der selben Geschäftspartner zulässig.

Die Einladung muss folgenden Kriterien entsprechen:
- in Russischer Sprache
- Einladende Firma mit Angabe der Steuernummer
- Grund der Einladung
- Passdaten der einzuladenen Person in Tabellenform
- Termin des gewünschten Visum
- Datum, Stempel, Unterschrift


 3b) Business Einladung über das Ministerium (Telex-Nummer oder A5-Brief mit Wasserzeichen)

Hiezu geben wir Ihnen gerne telefonisch weitere Auskunft.
Bemerkung: bei Business Einladungen über das Ministerium mit mehrfacher Einreise ist keine Reiseversicherung notwendig.



4) Touristen
 
4a) bei Hotelbuchung:
Für den über uns gebuchten Zeitraum einer Unterkunft in Russland stellen wir die Einladung kostenlos aus.
 
4b) Touristische Visaeinladung – Ausstellung: 1-2 Tage
 
Benötigte Infos für eine touristische Visaeinladung:
- Reisetermin (max. 14 Tage)
- Reiseziel
- Vor- und Nachname
- Passnummer
- Geburtsdatum
- Ablaufdatum des Passes
- Nationalität


 

[europa versicherung]

Kurzreiseschutz  bis max 5 Tage mit Stornoschutz bis 1100,- um 14,-
Kurzreiseschutz bis max 17 Tage mit Stornoschutz bis 1100,- um 20,-

Classic Storno (ohne Selbstbehalt)  /  "all risk" Stornovariante mit 20 Prz  Selbstbehalt
Komplettschutz einzel Europa Reisepreis bis   400,-  max 1 Monat um 32,- / 47,-
Komplettschutz einzel Europa Reisepreis bis   750,-  max 1 Monat um 40,- / 58,-
Komplettschutz einzel Europa Reisepreis bis 1.000,-   max 1 Monat um 48,- / 67,-
Komplettschutz einzel Europa Reisepreis bis 1.500,-   max 1 Monat um 55,- / 74,-
Komplettschutz einzel Europa Reisepreis bis 2.500,-   max 1 Monat um 66,- / 85,- 

 

[weltwelt versicherung]


Classic Storno (ohne Selbstbehalt) / "all risk Stornovariante mit 20 Prz  Selbstbehalt
Komplettschutz einzel weltweit Reisepreis bis 1.000,-   max 1 Monat um   77,-  /  96,-
Komplettschutz einzel weltweit Reisepreis bis 2.000,-   max 1 Monat um   93,-  / 112,-
Komplettschutz einzel weltweit Reisepreis bis 3.000,-   max 1 Monat um 134,- / 173,-
Komplettschutz einzel weltweit Reisepreis bis 4.000,-   max 1 Monat um 188,- / 227,-
Komplettschutz einzel weltweit Reisepreis bis 5.000,-   max 1 Monat um 240,- / 279.-
Komplettschutz einzel weltweit Reisepreis bis 6.000,-   max 1 Monat um 295,- / 334,-
Komplettschutz einzel weltweit Reisepreis bis 7.000,-   max 1 Monat um 348,- / 387,- 

Jahresschutz einzel weltweit ohne Stornoschutz ab 69,-
Jahresschutz einzel weltweit mit Stornoschutz ab 99,-



[Bearbeitungsgebühren]

1. Nur Visaeinreichung für Russland (ohne Einladung):
Falls Sie nur die Visa Besorgung buchen und die Einladung selbst mitbringen, gelten folgende Bearbeitungsgebühren:
-  für den 1. Pass: 35,-
- für jeden weiteren Pass: 15,-

2. Visum für Russland & Einladung:
Falls Sie Visum und Einladung buchen: 22,- pro Buchung

[Stornobedingungen]

Es gelten die Rücktrittsbedingungen der Bundeskammer der gew. Wirtschaft / Fachverband Reisebüros
zuzüglich folgender Bestimmungen:
bis 30 Tage vor Reiseantritt: 10 % des Arrangementpreises  
ab 29. bis 20 Tag vor Reiseantritt 25 % des Arrangementpreises  
ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50 % des Arrangementpreises
ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 65 % des Arrangementpreises 
 
mindestens jedoch ab 72 Stunden vor Reiseantritt 50 % der ersten drei Aufenthaltsnächtigungen
ab 48 Stunden vor Reiseantritt 100 % der ersten drei Nächtigungen.
 
Da die Hotelbuchung Grundlage für die Visaerteilung ist muss im Falle einer Absage vor Reiseantritt beim Wunsch nach Refundierung das erteilte Visum rückerstattet werden
 
Nach Reiseantritt können nicht oder nur teilweise konsumierte Leistungen nicht refundiert werden.